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EU-Recht für Menschen mit Behinderungen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen

  • für Angehörige der Justiz

, 20. Juni 2011 – 21. Juni 2011
Sprachen:

Tagungsnummer:
111DV68

Rechtsgebiete:

Tagung ausgebucht

Die neue Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen legt den Aktionsplan der Europäischen Kommission sowie deren Prioritäten für den Zeitraum von 2010-2020 fest. Konkret geht es um den Zugang zu EU-Fördermitteln, die Steigerung des öffentlichen Bewusstseins für Behinderungen und die Erfüllung der Verpflichtungen, welche die EU im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen übernommen hat. Dieses Übereinkommen trat am 22. Januar 2011 für die Europäische Union in Kraft.

Das Übereinkommen stellt ein praktisch wichtiges Instrument dar, um die Menschenrechte von Personen mit Behinderungen voranzubringen. Es benennt und präzisiert bestehende Verpflichtungen und erläutert, komprimiert in einem Dokument, die international anerkannten Normen für die Rechte behinderter Menschen. Gleichheit, Würde, Autonomie, Selbständigkeit, Zugänglichkeit und Inklusion werden als entscheidend dafür anerkannt, dass Menschen mit Behinderung weltweit dieselben Menschenrechte genießen können. Mit dieser Anerkennung geht ein Paradigmenwechsel einher, der den Status behinderter Menschen im Bereich der internationalen Menschenrechte verändert.

Das Seminar bietet den Teilnehmern und Teilnehmerinnen die Möglichkeit, die Prinzipien und Konzepte des Übereinkommens zu verstehen.

Weiterhin wird sich dieses Seminar mit der Europäischen Gesetzgebung für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Beschäftigung, öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Beihilfe beschäftigen.



DOKUMENTE


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Programm

EYECATCHER


EU Anti-Discrimination Law
Find out more about this series of seminars on Directives 2000/43 and 2000/78

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