Ihre Teilnahme an dieser Tagung kann zu Ihrer beruflichen Fortbildung beitragen.
Der Schutz von Kindern und anderen besonders schutzbedürftigen
Opfern im Strafprozess ist eine Priorität der Europäischen Union. Im
Jahr 2006 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung
zur EU-Kinderrechtsstrategie
(KOM(2006) 367).
Im Jahr 2008 entwickelte der Europarat die „Europäischen Richtlinien
für eine kinderfreundliche Justiz“, die als praktisches Instrument zur
Anpassung der nationalen Gerichtssysteme an die speziellen Bedürfnisse
von Kindern dienen sollen.
Die Hauptthemen der Konferenz sind:
- EU-Standards im Bereich des Opferschutzes, insbesondere Regeln bezüglich besonders schutzbedürftiger Opfer
- Mindeststandards für die Zulässigkeit von Zeugenaussagen im Strafprozess
- die Regelungen des Europarats bezüglich des Schutzes besonders schutzbedürftiger Opfer
Vier parallele Arbeitsgruppen werden sich auf die folgenden Themen konzentrieren:
- Klassifizierung von schutzbedürftigen Opfern
- Rechte schutzbedürftiger Opfer im Strafprozess
- spezielle Regeln für die Anhörung von Kindern und anderen besonders
schutzbedürftigen Opfern (Anwesenheit eines Psychologen, keine
Wiederholung der Anhörung, spezielle Räume, Videoaufnahmen der
Anhörung, etc.)
- Probleme und Hindernisse für die justizielle Zusammenarbeit in
Strafsachen aufgrund der Unterschiede der nationalen Systeme
(Zulässigkeit von Beweisen, unterschiedliche Verfahrensrechte für die
Opfer, Probleme mit Schadensersatzklagen, etc.).