Im Jahr 1999 nahm der Europäische Rat im finnischen Tampere
Schlussfolgerungen mit dem Ziel an, die Zusammenarbeit in den Bereichen
Justiz und Inneres zu verbessern. Er konnte sich dabei auf die
Teilintegration einiger Bereiche in den Rechtsrahmen der Gemeinschaft
durch den Amsterdamer Vertrag und die Erleichterung der Zusammenarbeit
in anderen Bereichen stützen. Ziel war die Angleichung des materiellen
und des Verfahrensrechts, um durch gemeinsame Mindeststandards für den
Schutz des Einzelnen die Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen
Anerkennung zu erleichtern. Dieser Grundsatz wurde zum Eckpfeiler der
Zusammenarbeit in Strafsachen erklärt.
Im Jahr 2004 wurden das Haager Programm und der Aktionsplan
(KOM(2005)
184) verabschiedet. Die Kommission legte drei Jahresberichte über den
Fortschritt der Umsetzung vor. Der jüngste Bericht vom 2. Juli 2008
verzeichnet Fortschritte in den Bereichen Migration, Grenzschutz und
Terrorismusbekämpfung. Gleichzeitig werden verstärkte Maßnahmen im
Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in
Strafsachen gefordert.
Der zeitliche Rahmen des Haager Programms endet 2009. Die
Ratspräsidentschaft hat „Future Groups“ eingesetzt, um Ideen für seine
Weiterent-wicklung zu entwickeln. Die Europäische Kommission
veranstaltet eine öffentliche Anhörung zum neuen „Stockholmer“
Programm: Was sollten die Prioritäten im Bereich der europäischen
Strafrechtszusammenarbeit im Laufe der nächsten fünf Jahre sein? Wie
kann der EU-Rechtsbestand vereinfacht und verbessert werden? Wie können
neue Techniken genutzt werden, um den Aufbau eines europäischen
Justizraumes zu erleichtern?
Diese Tagung wird die Zusammenarbeit in Strafsachen im Hinblick auf die
Erarbeitung des neuen Programms diskutieren. Fragen der Zusammenarbeit
in Zivilsachen werden im Rahmen einer weiteren Tagung am 26. und 27.
November erörtert.
Gebühren in €:
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Standard
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EU und ERA Mitstifter
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Junge Juristen und andere Gruppen
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Registrierung
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Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
Frühzeitige Anmeldungen
10 % bis 25 April 2009
Mögliche Ermässigungen
25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte
Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter
von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen;
Mitarbeiter karitativer Organisationen; (s. AGBs Abs 7: klicken Sie auf
'Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern, Stadt Trier).
(s. AGBs Abs. 7: klicken Sie auf ' Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)