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Neue Horizonte für das EU-Strafrecht

von Tampere bis zum Stockholm-Programm

, 25. Mai 2009 – 26. Mai 2009
Sprachen:
(Simultanübersetzung)
Tagungsnummer:
309D32

Rechtsgebiete:

Im Jahr 1999 nahm der Europäische Rat im finnischen Tampere Schlussfolgerungen mit dem Ziel an, die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres zu verbessern. Er konnte sich dabei auf die Teilintegration einiger Bereiche in den Rechtsrahmen der Gemeinschaft durch den Amsterdamer Vertrag und die Erleichterung der Zusammenarbeit in anderen Bereichen stützen. Ziel war die Angleichung des materiellen und des Verfahrensrechts, um durch gemeinsame Mindeststandards für den Schutz des Einzelnen die Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zu erleichtern. Dieser Grundsatz wurde zum Eckpfeiler der Zusammenarbeit in Strafsachen erklärt.

Im Jahr 2004 wurden das Haager Programm und der Aktionsplan (KOM(2005) 184) verabschiedet. Die Kommission legte drei Jahresberichte über den Fortschritt der Umsetzung vor. Der jüngste Bericht vom 2. Juli 2008 verzeichnet Fortschritte in den Bereichen Migration, Grenzschutz und Terrorismusbekämpfung. Gleichzeitig werden verstärkte Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gefordert.

Der zeitliche Rahmen des Haager Programms endet 2009. Die Ratspräsidentschaft hat „Future Groups“ eingesetzt, um Ideen für seine Weiterent-wicklung zu entwickeln. Die Europäische Kommission veranstaltet eine öffentliche Anhörung zum neuen „Stockholmer“ Programm: Was sollten die Prioritäten im Bereich der europäischen Strafrechtszusammenarbeit im Laufe der nächsten fünf Jahre sein? Wie kann der EU-Rechtsbestand vereinfacht und verbessert werden? Wie können neue Techniken genutzt werden, um den Aufbau eines europäischen Justizraumes zu erleichtern?

Diese Tagung wird die Zusammenarbeit in Strafsachen im Hinblick auf die Erarbeitung des neuen Programms diskutieren. Fragen der Zusammenarbeit in Zivilsachen werden im Rahmen einer weiteren Tagung am 26. und 27. November erörtert.

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