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7. April 2017


Chronik der Flüchtlingskrise

Öffentliche Vortragsveranstaltung mit Bundesverfassungsrichterin Christine Langenfeld

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Foto: Chronik der Flüchtlingskrise.

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Die Flüchtlingskrise, die im Sommer 2015 ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte, ist eine der großen politischen Herausforderungen unserer Zeit und stellt nicht nur für einzelne Mitgliedstaaten der EU ein großes politisches, humanitäres und rechtliches Problem dar. Sie hat darüber hinaus die Defizite des gemeinsamen europäischen Asylsystems („Dublin“) aufgedeckt, und die fehlende Bereitschaft zur solidarischen Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten stellt die Offenheit des Schengener Raums ohne Grenzkontrollen in Frage. Auch wenn die umstrittene Vereinbarung mit der Türkei für eine vorläufige Verminderung des Flüchtlingszustroms gesorgt hat, sind die Grundprobleme weiter ungelöst.

Der Vortrag der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Christine Langenfeld analysierte den Verlauf der Ereignisse seit 2015 und setzte sich mit zentralen rechtlichen und rechtspolitischen Fragen der Flüchtlingskrise auseinander. Frau Professor Dr. Langenfeld ist Inhaberin eines Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen. Von 2012 bis 2016 war sie Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration und ist seit Juli 2016 Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

Die Vortragsveranstaltung mit anschließender Diskussion fand am Donnerstag, dem 6. April 2017 im Konferenzzentrum der Europäischen Rechtsakademie in Trier statt. Rund 130 Teilnehmer besuchten die offene Diskussionsveranstaltung.

Plädoyer für mehr Europa



(Trier) Nicht weniger, sondern mehr Europa sei zur Bewältigung der Flüchtlingskrise nötig. Das fordert Bundesverfas sungsrichterin Christine Langenfeld in Trier.

Trier Für Bundesverfassungsrichterin Christine Langenfeld ist dieser Abend ein Heimspiel. Richtig deutlich wird das allerdings erst beim formlosen Empfang nach ihrem Vortrag und der sich anschließenden Diskussion in der Europäischen Rechtsakademie in Trier.
Konzentriert, argumentationssicher und gestenreich hat die Tochter des ehemaligen Bürgermeisters und Ministerpräsidenten Carl-Ludwig Wagner dann ihre Analyse der Flüchtlingskrise seit dem Sommer 2015 aufgezeigt.

“Mehr Einigkeit in Europa und mehr Solidarität hätten die Situation nicht zur Flüchtlingskrise werden lassen, die mittlerweile eine Integrationskrise ist.” Davon ist die Inhaberin des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Göttingen überzeugt, die seit Juli 2016 dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts angehört. Von den meisten Gästen an diesem Abend erhält sie Zustimmung für solche Bewertungen, auch vom ehemaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, Jacques Santer, und dem früheren Europaabgeordneten Horst Langes.
“Nicht weniger, sondern mehr Europa sei in der derzeitigen Lage gefragt, um eine nachhaltige Flüchtlingspolitik zu erreichen”, ist die 54-Jährige überzeugt. Als langjähriges Mitglied und seit 2012 Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat sie weit mehr als einen juristisch geschulten Blick auf die zeitweise dramatische Zuwanderungsproblematik in Deutschland.
In der mit Zahlen und Fakten gespickten Analyse kommt sie zu dem Schluss, dass die deutsche Bundesregierung weder 2015 mit der Aufnahme von 20 000 in Ungarn gestrandeten Flüchtlingen (“Das war ein Akt der Humanität”) noch zu einem späteren Zeitpunkt europäisches Recht gebrochen habe. “Wenn wir uns auf die humanitäre Hilfe konzentrieren und zwischen Flüchtlingen und Wirtschaftsmigration differenzieren, werden wir die Befürchtungen in der Bevölkerung zerstreuen.”

Wie differenziert zumindest in den westlichen Bundesländern eine deutliche Mehrheit der Menschen auf die Situation der Flüchtlinge und Migranten in Deutschland blickt, belegt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung, die am Freitag vorgestellt wurde (siehe Text rechts). Trotz der noch immer vorhandenen Willkommenskultur glauben 81 Prozent der Deutschen, dass eine faire Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union notwendig ist.
Bundesverfassungsrichterin Christine Langenfeld, die in den jungen Flüchtlingen auch eine Chance für das alternde Deutschland sieht, gehört zu dieser Mehrheit. Sie kennt aber auch das Grundproblem, warum das vermutlich nur schwer gelingen wird: “Das Flüchtlingsrecht ist in der Europäischen Union so durchdekliniert wie kaum ein anderer Bereich. Für den Vollzug sind allerdings die einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich.” Weil das aber nicht funktioniere und immer mehr Staaten sich der Solidarität mit der Gemeinschaft entzögen, müsse das Asylsystem stärker europäisiert werden. “Europäische Gerichte sollten zuständig sein.”
Christine Langenfeld plädiert aber nicht nur für mehr Solidarität und eine Abkehr vieler EU-Staaten von der Renationalisierung. “Wir müssen unsere Außengrenzen effektiv schützen”, ist die Verfassungsrichterin überzeugt. Auch wenn sie weiß: Auf dem Mittelmeer ist das nur bedingt möglich. “Wenn ein Schlauchboot kentert, sind alle Schiffe rechtlich dazu verpflichtet, die Menschen aus Seenot zu retten und an einen sicheren Ort zu bringen. Da ist Lampedusa der einzige Weg.”
Die Gäste der Europäischen Rechtsakademie gewinnen an diesem Abend viele Erkenntnisse über die rechtlichen Hintergründe und zwischenstaatlichen Befindlichkeiten in der Flüchtlingskrise. Für Christine Langenfeld, die mit ihrer Familie in Leipzig lebt, bringt er – nach getaner Arbeit – das Wiedersehen mit vielen Bekannten.

Quelle: Trierischer Volksfreund


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