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Grundlagen des EU-Wettbewerbsrechts

  • Seminar für österreichische Richter
  • Artikel 101 und 102 AEUV
  • Private Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts
  • Beihilfenrecht

Wien, 29. Oktober 2019 – 30. Oktober 2019
Sprache:

Tagungsnummer:
219DV50

Rechtsgebiet:

Zielsetzung

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1/2003 sind die nationalen Gerichte befugt, die Art. 101 und 102 AEUV vollständig anzuwenden. Die Richtlinie 2014/104/EU mit einer Umsetzungsfrist bis zum 27. Dezember 2016 soll das Zusammenspiel zwischen privaten Schadensersatzklagen und der öffentlichen Durchsetzung der EU-Kartellvorschriften ermöglichen.

Die unmittelbare Wirkung der Anmeldepflicht und der Stillhalteverpflichtung nach den EU-Beihilfevorschriften (Art. 108 Abs. 3 AEUV), die Rolle der nationalen Gerichte bei der Rückforderung rechtswidrig gewährter staatlicher Beihilfen und die Möglichkeit, dort private Schadensersatzklagen aufgrund rechtswidriger staatlicher Beihilfen zu verhandeln, erfordern eine gute Kenntnis der Vorschriften über staatliche Beihilfen durch die Justiz.

Dieses Seminar bietet den nationalen Richtern einen Überblick über die Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV und die einschlägigen abgeleiteten Rechtsvorschriften, sowie die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie in das österreichische Recht und erläutert die erforderlichen Instrumente für den Umgang mit Fällen Staatlicher Beihilfe.

Schlüsselthemen

  • Überblick über die Artikel 101 und 102 AEUV
  • Die Schadensersatzrichtlinie und ihre Umsetzung ins österreichische Recht
  • Die Rolle des Richters bei der Durchsetzung der EUBeihilfevorschriften
  • Praktisches Training zur Nutzung von Online-Datenbanken
Das Seminar ist Teil eines groß angelegten Projekts zur Schulung nationaler Richter im EU-Wettbewerbsrecht, das im Auftrag der Europäischen Kommission veranstaltet wird (Dienstleistungsauftrag DG COMP/2017/015 - SI2.778715).

Es umfasst zwölf Schulungsprogramme, die in zwölf verschiedenen Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt werden.

Wer sollte teilnehmen?

Richter, Richteramtsanwärter und Justizbedienstete folgender Gerichte: Bezirksgerichte, Landesgerichte, Oberlandesgerichte, Verwaltungsgerichte und Bundesverwaltungsgericht.




DOKUMENTE


DOKUMENTE


Programm

DOCUMENTS


Hintergrunddokumentation
Die Dokumentation ist hier für angemeldete Teilnehmer dieser Tagung verfügbar.

WICHTIGER HINWEIS


Wichtiger Hinweis
Die Teilnahme ist kostenlos. Für dieses Fortbildungsseminar steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhält jeder Bewerber eine Antwort.

ORGANISER


Projektleitung
ERA (Avgustina Dorich) im Auftrag der Europäischen Kommission

Avgustina Dorich

EYECATCHER


Training for National Judges in EU Competition Law

SCHLAGWORTE


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