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Die Rechtsprechung des EGMR in ausländerrechtlichen Fällen

Straßburg, 17. März 2009
Sprachen:
(Simultanübersetzung)
Tagungsnummer:
309D36

Rechtsgebiete:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) hat in den 50 Jahren seines Bestehens eine nuancierte Rechtsprechung zu den in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) enthaltenen Rechten entwickelt. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt einen Standard dar, den die Konventionsstaaten einhalten müssen, wenn sie nicht selbst Gefahr laufen wollen, die Konvention zu verletzen. Die Rechtsprechung hat Bedeutung insbesondere für Rechtsanwälte aus Konventionsstaaten, in denen die EMRK unmittelbar anwendbares Recht ist.

Dieses Seminar wird sich auf die Rechtsprechung des EGMR in ausländerrechtlichen Fällen konzentrieren. Es wird sich mit folgenden Themen befassen:
  • das Verbot der Auslieferung oder Abschiebung aus Gründen, die auf der Situation im Zielland beruhen
  • das Verbot der Auslieferung oder Abschiebung aus Gründen, die auf der persönlichen Situation der betroffenen Person in ihrem Wohnsitzstaat beruhen (z.B. zum Schutz des Familienlebens)
  • Grenzen der Ausweisung straffällig gewordener Ausländer
  • das Recht des Zuzugs in einen Konventionsstaat aus Gründen der Familienzusammenführung
  • gerichtlicher Rechtsschutz in Auslieferungs- und Abschiebungsfällen, einschließlich der Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes
Ein englischsprachiges einführendes e-Learning-Modul erklärt die Rolle und die Funktion des EGMR.


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