Ziel
Diese Tagung soll den Teilnehmern die erforderlichen Kenntnisse
vermitteln und Rechtsbehelfe an die Hand geben, um die
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in
Kombination mit dem einschlägigen Unionsrecht in ihrer täglichen Praxis
anwenden zu können.
Schlüsselthemen
- Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK)
- Behinderung im EU-Recht
- Umsetzung der UN-BRK in der EU
- Rechts- und Handlungsfähigkeit nach Art. 12 der UN-BRK
- Gewährleistung des Zugangs zur Justiz für Menschen mit Behinderungen
- Behinderung im Bereich der Beschäftigung: angemessene Vorkehrungen und das Recht auf Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Das Recht auf persönliche Mobilität
Zielgruppe
Rechtspraktiker, Mitglieder von NRO und Gleichbehandlungsstellen mit rechtlichem Hintergrund, Rechtswissenschaftler aus EU-Mitgliedstaaten, Island und Liechtenstein.