Ziele
Am 1. Dezember 2014 endete die fünfjährige Übergangsfrist zur vollständigen Gültigkeit der Rechte des Gerichtshofs der EU auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach dem Lissabonner Vertrag. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs in Vorabentscheidungsverfahren hängt nun nicht mehr von mitgliedsstaatlichen Erklärungen ab, so dass nun alle Gerichte den Gerichtshof anrufen können.
Dieses Seminar für Strafrechtler befasst sich mit der Zuständigkeit des Gerichtshofs, den Klagearten vor dem Gerichtshof und dessen Rechtsprechung in Strafsachen.
Im Rahmen des Seminars ist ein Besuch einer Anhörung am Gerichtshofs der EU in Luxemburg vorgesehen.
Schlüsselthemen
- Die Zuständigkeit des Gerichtshofs der EU in Strafsachen
- Das Vorabentscheidungsverfahren und neue Eilvorlageverfahren für Strafrechtler
- Zulässigkeit der Individualnichtigkeitsklage für Maßnahmen von Eurojust
- Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU in Strafsachen
Webseite
Auf der ERA-Webseite werden alle Informationen zum Projekt, relevante Rechtstexte sowie nach der Veranstaltung einige Beiträge der Referenten als Podcasts zur Verfügung gestellt.
Teilnahmebedingungen
Seminargebühr inklusive Dokumentation: €105
Reisekosten
Die Reisekosten werden von der ERA nach Eingang der Originalrechnung bis zu €300/Person erstattet. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Reise selbst zu buchen.
Unterkunft
Die Unterkunft wird von der ERA nach Eingang der Originalrechnung für 2 Nächte bis zu €100/Nacht erstattet. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Unterkunft selbst zu buchen.
Verpflegung
Kaffeepausen und Mittagessen sind inbegriffen. ERA lädt alle Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein.
Bei Nichterscheinen übernimmt die ERA keine Kostenerstattung.
Wer sollte teilnehmen?
Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger aus allen EU Mitgliedsstaaten.