Ziele
Dieser aus vier Sitzungen bestehende Online-Workshop soll den Teilnehmern einen Überblick über die drei Säulen des Übereinkommens von Aarhus geben Der Schwerpunkt liegt in Anbetracht der einschlägigen Mitteilung der Europäischen Kommission vom April 2017 auf Fragen des Zugangs zum Recht.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Klagebefugnis, dem Umfang der gerichtlichen Überprüfung, wirksamen Rechtsbehelfen, den Kosten des Zugangs zum Recht und den Verfahrensfristen. Die Behandlung dieser Themen unter Berücksichtigung des Übereinkommens von Aarhus als Bestandteil des Umweltrechts der EU soll den Workshop-Teilnehmern den Umgang mit künftigen Gerichtsverfahren zu diesem Thema erleichtern.
Schwerpunkte
- Art. 9 Abs. 1, 2, 3 und 4 des Übereinkommens von Aarhus
- Mitteilung der Europäischen Kommission zur Verbesserung des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
- Klagebefugnis
- Umfang der gerichtlichen Überprüfung
- Wirksame Rechtsbehelfe / einstweilige Maßnahmen
- Prozesskosten
- Klagefristen
- Einschlägige EuGH-Rechtsprechung
- Vorabentscheidungsverfahren
- Fallstudien zu den Themen
Wer sollte teilnehmen?
An Umweltrecht interessierte Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
Interaktives Webinar
Der Online-Workshop wird auf der eigenen Online-Fortbildungsplattform der ERA durchgeführt. Sie haben dabei die Möglichkeit, sofort und unmittelbar mit unseren hochkarätigen Referenten und anderen Teilnehmern zu interagieren, Arbeitsgruppen zu bilden und gemeinsam an Fallstudien zu arbeiten. Die zur Verfügung stehenden technischen Mittel werden wir so gut wie möglich nutzen, um Ihnen ein intensives interaktives Fortbildungserlebnis zu ermöglichen. Da die Plattform auf unserem eigenen Server gehostet wird, können wir mit den höchsten Sicherheitseinstellungen gewährleisten, dass Sie in einem qualitativ hochwertigen Online-Fortbildungsumfeld sicher teilnehmen können.