Ziel der Tagung
Die Tagung wird die zunehmende Bedeutung des EuGH in der Auslegung des EU-Urheberrechts untersuchen und Praktikern eine detaillierte Analyse der Grundsatzentscheidungen des EuGH zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten bieten.
Schwerpunktthemen
- Erschöpfung des Urheberrechts
- Verhältnis von Urheber- und Wettbewerbsrecht: von den EuGH-Urteilen Coditel II (C-262/81) und Magill (C-418/01) zur CISAC Entscheidung der Europäischen Kommission
- Ausnahmen und Beschränkungen in der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (Richtlinie 2001/29), einschließlich eines gerechten Ausgleichs für Vervielfältigungen (C-467/08 Padawan), der Privatkopie (C-462/09 Stichting de Thuiskopie) und der Vergütung von Urhebern, deren Werke im öffentlichen Verleihwesen genutzt werden (C-271/10 VEWA gegen Belgien)
- Begriff der öffentlichen Wiedergabe (C-306/05 SGAE v Rafael Hoteles)
- Begriff der Originalität und die Reichweite der Ausnahmen zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit: EuGH Rechtssache Maria-Ewa Painer (C-145/10)
- Die Zukunft der ausschließlichen Lizenzen und der Zugang zu Rundfunkdienstleistungen (C-403/08 und C-429/08 Football Association Premier League Ltd und Media Protection Services Ltd)
- Urheberrecht und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation: die Verantwortung der Internet-Dienstleister (C-70/10 SABAM)
Zielgruppen
Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und andere Rechtspraktiker, die mit Urheberrecht, geistigem Eigentum, Internetrecht und Verbraucherrecht beschäftigt sind.
Gebühren in €:
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Standard
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EU und ERA Mitstifter
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Junge Juristen und andere Gruppen
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Registrierung
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Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
Frühzeitige Anmeldungen
10 % bis 17.04.2012
Mögliche Ermässigungen
25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen; Mitarbeiter karitativer Organisationen; Schweizer Bundes- und Kantonsangestellte
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern, Stadt Trier).