Ziel
Die Konferenz diskutiert auf der Grundlage der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012, die ab dem 17. August 2015 anzuwenden ist, und unter Einbeziehung des nationalen Erb- und Erbschaftssteuerrechts praktische Probleme bei grenzüberschreitenden Nachlasssachen.
Schwerpunkte
- Nationales und europäisches Erbrecht
- Nachlassplanung und -regelung unter Berücksichtigung der ErbrechtsVO
- (Doppelte) Besteuerung von Erbschaften in Fällen mit Auslandsbezug
- Vererbung von Immobilien im Ausland
- E-Justiz und europäisches Nachlasszeugnis
- Erbfälle und Vermögen in Drittstaaten
Zielgruppe
Auf Erb- und/oder Steuerrecht spezialisierte Rechtspraktiker, einschließlich Fachanwälte für Erbrecht, Fachanwälte für Steuerrecht, Notare, Ministerialbeamte.
Gebühren in €:
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Standard
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EU und ERA Mitstifter
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Junge Juristen und andere Gruppen
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Rechtsanwälte und Notare
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Registrierung
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Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
Frühzeitige Anmeldungen
10 % bis 11.05.2015
Mögliche Ermässigungen
25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen; Mitarbeiter karitativer Organisationen
25% - Für Rechtsanwälte und Notare
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Dänemark, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern, Stadt Trier).