Ziele der neuen
EU-Verordnung Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 sind die Vereinfachung der Regelung und die verbesserte Abwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug in der EU.
Unter der Verordnung ist der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt des Todes der allgemeine Anknüpfungspunkt, um die Zuständigkeit und das anzuwendende Recht zu bestimmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Recht des Staates zu wählen, dem man angehört. Damit bietet die Verordnung den Bürgern, die ihren Nachlass regeln möchten, mehr Rechtssicherheit. Weiterhin ebnet die Verordnung den Weg für die Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses, mit dem Erben und Nachlassverwalter ihre Rechtsstellung überall in der Union ohne weitere Formalitäten nachweisen können.
Die Konferenz bietet den Teilnehmern ein Diskussionsforum für die praktisch wichtigen und komplexen Fragestellungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen.
Schwerpunkte
- Anwendungsbereich der Verordnung
- Zuständigkeit und anzuwendendes Recht
- Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
- Öffentliche Urkunden in Erbsachen
- Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
Zielgruppe
Notare, Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Erbrecht, Ministerialbeamte, Wissenschaftler
Gebühren in €:
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Standard
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EU und ERA Mitstifter
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Junge Juristen und andere Gruppen
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Notare und Rechtsanwälte
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Registrierung
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Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
Frühzeitige Anmeldungen
10 % bis 22.10.2012
Mögliche Ermässigungen
25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen; Mitarbeiter karitativer Organisationen; Schweizer Bundes- und Kantonsangestellte
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern, Stadt Trier)