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Grenzüberschreitende Erbfälle in Europa

  • Die neue EU-Verordnung Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012

, 22. November 2012 – 23. November 2012
Sprachen:

Tagungsnummer:
112D38

Rechtsgebiete:

Ziele der neuen EU-Verordnung Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 sind die Vereinfachung der Regelung und die verbesserte Abwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug in der EU.

Unter der Verordnung ist der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt des Todes der allgemeine Anknüpfungspunkt, um die Zuständigkeit und das anzuwendende Recht zu bestimmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Recht des Staates zu wählen, dem man angehört. Damit bietet die Verordnung den Bürgern, die ihren Nachlass regeln möchten, mehr Rechtssicherheit. Weiterhin ebnet die Verordnung den Weg für die Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses, mit dem Erben und Nachlassverwalter ihre Rechtsstellung überall in der Union ohne weitere Formalitäten nachweisen können.

Die Konferenz bietet den Teilnehmern ein Diskussionsforum für die praktisch wichtigen und komplexen Fragestellungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen.

Schwerpunkte

  • Anwendungsbereich der Verordnung
  • Zuständigkeit und anzuwendendes Recht
  • Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
  • Öffentliche Urkunden in Erbsachen
  • Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Zielgruppe

Notare, Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Erbrecht, Ministerialbeamte, Wissenschaftler




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