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Grenzüberschreitende Erbfälle

Der neue Kommissionsvorschlag: Inhalt und weitere Entwicklung

, 18. Februar 2010 – 19. Februar 2010
Sprachen:

Tagungsnummer:
110D51

Rechtsgebiete:

Gegenstand der Konferenz ist die Abwicklung von Nachlasssachen mit Auslandsbezug. Jedes Jahr fallen in der EU 450.000 neue Erbrechtsfälle an, bei denen es um ein geschätztes Vermögen von mehr als 120 Mrd. Euro geht.

Am 14. Oktober 2009 legte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vor. Ziel ist es, eine einfachere rechtliche Regelung für Erbsachen mit Auslandsbezug zu schaffen: KOM(2009)154.

Die Konferenz bietet ihren Teilnehmern eine vertiefte Analyse dieses geplanten europäischen Rechtsakts sowie eine eingehende und weitreichende Debatte der wichtigen und komplexen Fragestellungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen.

Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:
  • Anwendungsbereich der Verordnung und der Ausschluss dinglicher Rechte
  • Testierfreiheit oder Pflichtteilsrecht?
  • Nachlassregelung durch (gemeinschaftliches) Testament und Erbvertrag
  • Welches Gericht ist zuständig für grenzüberschreitende Erbfälle?
  • Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts, einschließlich der Verwaltung und der Verteilung des Nachlasses
  • Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden
  • Erteilung, Inhalt und Wirkungen des Europäischen Nachlasszeugnisses



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