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Bekämpfung des Menschenhandels

  •  Opferschutz und Optimierung von Finanzermittlungen

, 13. Dezember 2018 – 14. Dezember 2018
Sprachen:
(Simultanübersetzung)
Tagungsnummer:
318DT69

Rechtsgebiet:

Ziel

Diese Veranstaltung schließt eine Reihe von vier von der Europäischen Kommission kofinanzierten Seminaren zur Bekämpfung des Menschenhandels ab. Sie bietet eine vertiefte Analyse der Schwerpunkte der vorangegangenen drei Seminare, untersucht die Entwicklung seither und erörtert Schlüsse für mögliche künftige Aktionen auf diesem Gebiet.

Das Seminar betrachtet Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage nach sexueller Ausbeutung und zur Unterstützung der Opfer sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene und die dadurch entstehenden Kosten. Es untersucht auch Wege zur Aufdeckung der mit dem Menschenhandel verknüpften Finanzierungsströme und Profite und die Nutzung des Internets zu diesem Zweck.


Schlüsselthemen

  • Analyse der rechtlichen Aspekte der Nachfragereduzierung, gesetzgeberische Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage und ihre Rolle bei der Bekämpfung sexueller Ausbeutung
  • Besonders verletzliche Gruppen (Frauen und Kinder) und Wege zur besseren Unterstützung
  • Gerichtliche und polizeiliche Maßnahmen zugunsten der Opfer und das Erfordernis besserer grenzüberschreitender und interinstitutioneller Zusammenarbeit
  • Ermittlung und Konfiszierung von aus Menschenhandel erzielten Vermögenswerten und der Gebrauch des Internets zur Verfolgung der Finanzflüsse aus von Menschenhandel stammenden Profiten

Teilnahmebedingungen

Teilnahmegebühr: € 130

Die verfügbaren Teilnehmerplätze sind begrenzt. Alle Bewerber werden über Annahme oder Absage informiert, sobald das Anmeldeverfahren abgeschlossen ist.

Vorrang erhalten solche Bewerber/Innen, die noch nicht an einem der anderen Seminare aus dem Projekt zum Kampf gegen den Menschenhandel, Opferschutz und Verbesserung der Finanzermittlungen in den Jahren 2017/2018 teilgenommen haben.

Reisekosten bis zu €400 und Unterkunftskosten für maximal zwei Nächte (12.-14. Dezember) für bis zu €95/Nacht werden von der ERA gegen Vorlage der Originalbordkarte und –rechnungen nach dem Seminar erstattet.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Vertreter der EU-Institutionen und Agenturen sowie alle Nicht-EU-Bürger keinen Anspruch auf Erstattung haben und ihre Reise und Unterkunft selbst abdecken müssen. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Reise und Unterkunft selbst zu buchen.

Spanische Bewerber, die für die Staatsanwaltschaft arbeiten, müssen sich für diese Veranstaltung über das Centro de Estudios Jurídicos (CEJ) bewerben.

Wer sollte teilnehmen?

Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Vollstreckungsbeamte und Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen/NGOs.

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