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Jahrestagung zum europäischen Erbrecht 2022

Trier/Online, 5. Mai 2022 – 6. Mai 2022
Sprachen:
(Simultanübersetzung)
Tagungsnummer:
122R02ef

Rechtsgebiete:




Ziel

Die Hybridkonferenz (die vor Ort in Trier stattfindet und online übertragen wird) diskutiert praktische Probleme bei der Nachlassplanung in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug.

Schlüsselthemen

  • EuGH-Rechtsprechung 2020-22 zur EU-Erbrechtsverordnung
  • Grenzüberschreitende Szenarien der Testamentsvollstreckung
  • Grenzüberschreitende Notfallplanung (mit Fragen zur Testierunfähigkeit, Verwendung von Vollmachten und Patientenverfügungen sowie zur gesetzlichen Vertretungsbefugnis)
  • Rolle und Aufgaben des Notars
  • Mediation in Erbsachen
  • Wirkungen des Europäischen Nachlasszeugnisses
  • Distributed Ledger Technologie für das Nachlasszeugnis

Wer sollte teilnehmen?

Im Bereich des Erbrechts tätige Rechtspraktiker, Fachanwält:innen für Erbrecht, Notar:innen, Richter:innen, Ministerialbeamt:innen und Wissenschaftler:innen.

Hybrid-Veranstaltung

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Tagung in Trier zu besuchen, dann können Sie online teilnehmen!


DOKUMENTE


DOKUMENTE


Programm

WICHTIGER HINWEIS


Wichtiger Hinweis

Dies ist eine Hybrid-Veranstaltung.

Sie können entweder persönlich oder online teilnehmen. Es besteht die Möglichkeit, bis zu einem Tag vor der Veranstaltung kostenlos zwischen den beiden Teilnahmemethoden zu wechseln.

Sollten wir aufgrund der Covid-19-Pandemie gezwungen sein, die Veranstaltung ausschließlich online durchzuführen, können Sie Ihre Teilnahme an der Präsenzveranstaltung kostenfrei stornieren.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlung per Rechnung bis spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung erfolgen muss.



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Covid-19 Prävention und Hygienevorschriften

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