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Der Zugang zum Recht für Opfer von Straftaten in der EU

, 2. Dezember 2013 – 3. Dezember 2013
Sprache:

Tagungsnummer:
313DT35

Rechtsgebiete:

Inhalt

Dieses Seminar behandelt neue Gesetzgebungsmaßnahmen der EU, den Stand der Umsetzung und die Rechtspraxis in den Mitgliedstaaten in Bezug auf Verfahrensgarantien und den Zugang zum Recht für Opfer von Straftaten, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen.

Im Dezember 2011 wurde die Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung angenommen. Sie bedeutet einen Schritt voran beim Rechtsschutz für Opfer von Straftaten in der EU auf der Basis der gegenseitigen Anerkennung. Die Schutzanordnung wird begleitet von einem Gesetzgebungspaket der Europäischen Kommission von Juni 2011, darunter eine Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe und eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen.
 

Schlüsselthemen

  • Die Europäische Schutzanordnung
  • Der Zugang zum Recht in grenzüberschreitenden Fällen
  • Wirksame Rechtsausübung in Strafsachen
  • Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen

Wer sollte teilnehmen?

Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter von Gerichten, Anwälte und andere Fachleute, die Opfer unterstützen

Methodik

Das Programm bietet eine Mischung von Trainingsmethoden, bestehend aus Vorträgen und interaktiven Workshops.

Teilnahme

Die ERA erstattet zwei Übernachtungen bis zu einer Höhe von € 90 / Nacht.
Reisekosten werden bis zu einem Betrag von €300  von der ERA erstattet.

Anmeldung

Die Anzahl verfügbarer Plätze ist begrenzt. Teilnehmerplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
Nur für Teilnehmer aus EU-Mitgliedstaaten.


DOKUMENTE


DOKUMENTE


Programm

DOCUMENTS


Hintergrunddokumentation
Die Dokumentation ist hier für angemeldete Teilnehmer dieser Tagung verfügbar.

WICHTIGER HINWEIS


Wichtiger Hinweis
Das Projekt wird von der Europäischen Kommission im Rahmen des Programms „Strafjustiz“ (2007-2013) finanziell unterstützt.


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