| Die ERA behält sich das Recht vor, diese Präsenzveranstaltung in ein reines Online-Format umzuwandeln, falls die Covid-19-bedingte Gesundheitskrise anhalten sollte.
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Ziel
Die Tagung vermittelt einen Überblick über die EU-Vorschriften zur Geschlechtergleichstellung und deren Auslegung durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Darüber hinaus werden aktuelle Fragen aus diesem Bereich erörtert.
Die Interaktion der Teilnehmenden wird durch Diskussionen und Gruppenarbeit gefördert, die eine aktive Beteiligung voraussetzen.
Schlüsselthemen
- EU-Rechtsrahmen
- Definition der Schlüsselbegriffe (unmittelbare/mittelbare Diskriminierung, Belästigung und sexuelle Belästigung)
- Beweislast
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleichwertiger Arbeit
- Künstliche Intelligenz und Gleichbehandlung
- Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen
Besuch des Gerichtshofs der EU
Teilnehmer/-innen des Seminars haben die Möglichkeit, an einem Besuch des Gerichtshofs teilzunehmen.
Wer sollte teilnehmen?
Zur Teilnahme zugelassen sind ausschließlich Richter/-innen, Staatsanwälte/-innen und andere Angehörige der Justiz eines EU-Mitglied-staats oder Islands und Liechtensteins.
Bewerbungsverfahren
Die Anzahl der Plätze für die Veranstaltung ist begrenzt und die Teilnahme unterliegt einem Auswahlverfahren. Jeder Bewerber erhält kurz nach Ablauf der Frist eine Antwort.