Die am 2. April 1979 verabschiedete Richtlinie
79/409/EWG über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ist das älteste und zweifellos
innovativste Rechtsinstrument zur Sicherung der Artenvielfalt in der
Europä-ischen Union. Zusammen mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
(92/43/EWG)
bildet sie ein Kernelement der Naturschutz- und Biodiversitätspolitik
in Europa. Die Vogelschutzrichtlinie, die ein umfassendes Schutzsystem
für wildlebende Vogelarten in der EU einführt, hat sich als
wesentlicher Teil der EU-Umweltgesetzgebung erwiesen. Sie legt großen
Nachdruck auf den Schutz der Lebensräume von gefährdeten Arten und
Zugvögeln, insbesondere durch den Aufbau eines geschlossenen Netzes von
Sonderschutzgebieten (SPA). Außerdem erkennt die Richtlinie die Jagd
als rechtmäßig an und enthält Bestimmungen zur nachhaltigen Regelung
der Vogeljagd.
Auf dieser Veranstaltung soll der 30. Jahrestag der Verabschiedung der
Richtlinie begangen werden. Die Tagung wird die wichtigsten
Bestimmungen der Richtlinie sowie ihre Umsetzung durch die
Mitgliedstaaten und die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs im größeren Zusammenhang von Natura 2000 umfassend
rechtlich analysieren. Die Veranstaltung soll außerdem einen Überblick
über das Erreichte, die gewonnenen Erkenntnisse und die
Zukunftsperspektiven auf dem Gebiet des Vogelschutzes und generell der
Artenvielfalt in Europa geben.
Gebühren in €:
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Standard
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EU und ERA Mitstifter
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Junge Juristen und andere Gruppen
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Registrierung
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Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
Frühzeitige Anmeldungen
10% bis 2 März 2009
Mögliche Ermässigungen
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern, Stadt Trier).
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25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen; Mitarbeiter karitativer Organisationen; (s. AGBs Abs 7: klicken Sie auf 'Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)