Rechtsschutz im Gemeinschaftsrecht
, 16. Februar 2009 – 18. Februar 2009
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Sprache:
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Tagungsnummer:
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009B01
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Ihre Teilnahme an dieser Tagung kann zu Ihrer beruflichen Fortbildung beitragen.
Ziel dieses deutschsprachigen Seminars, das sich in erster Linie an nationale Rechtspraktiker richtet, ist es, den Teilnehmern die Grundlagen des Gerichtssystems der EU, des gemeinschaftlichen Rechtsschutzes sowie des Zusammenspiels europäischer und nationaler Justiz zu vermitteln.
Das Seminar wird zum einen die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts im Verfahren vor den nationalen Gerichten und somit für die tägliche Praxis des nationalen Juristen herausarbeiten. Es untersucht die Wirkung des Gemeinschaftsrechts im nationalen Recht und analysiert die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an nationale Rechtsbehelfe und Verfahren. Zum anderen stellt das Seminar die verschiedenen Verfahren vor den Gemeinschaftsgerichten dar, an denen der nationale Rechtspraktiker beteiligt sein kann (Nichtigkeitsklagen, Vertragsverletzungsverfahren, außervertragliche Haftung). Zudem wird sich das Seminar mit den Auswirkungen des Lissabonner Vertrages auf das Gerichtssystem der Union beschäftigen.
E-Learning
Den Teilnehmern werden über die ERA-Website kurze Einführungstexte mit Fallstudien als Vorbereitung des Seminars zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, die aktive Teilnahme und den Austausch zwischen den Teilnehmern während der Veranstaltung zu verbessern.
Europäischer Gerichtshof
Kursteilnehmer werden die Möglichkeit haben, an einer Sitzung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg teilzunehmen. Die Größe der Besuchergruppen ist allerdings aus praktischen Gründen seitens des Gerichtshofs begrenzt. Wir sind daher nicht in der Lage, allen Teilnehmern den Besuch zu garantieren. Die Vergabe der Plätze für den Besuch erfolgt entsprechend dem Eingang der Anmeldungen.
Gebühren in €:
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Standard
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EU und ERA Mitstifter
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Junge Juristen und andere Gruppen
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Registrierung
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Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
Frühzeitige Anmeldungen
10% bis 16 Januar 2009
Mögliche Ermässigungen
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern, Stadt Trier).
(s. AGBs Abs. 7: klicken Sie auf ' Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)
25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen; Mitarbeiter karitativer Organisationen; (s. AGBs Abs 7: klicken Sie auf 'Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)