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Rechtsschutz im Gemeinschaftsrecht

, 16. Februar 2009 – 18. Februar 2009
Sprache:

Tagungsnummer:
009B01

Rechtsgebiete:

Ihre Teilnahme an dieser Tagung kann zu Ihrer beruflichen Fortbildung beitragen.

Ziel dieses deutschsprachigen Seminars, das sich in erster Linie an nationale Rechtspraktiker richtet, ist es, den Teilnehmern die Grundlagen des Gerichtssystems der EU, des gemeinschaftlichen Rechtsschutzes sowie des Zusammenspiels europäischer und nationaler Justiz zu vermitteln.

Das Seminar wird zum einen die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts im Verfahren vor den nationalen Gerichten und somit für die tägliche Praxis des nationalen Juristen herausarbeiten. Es untersucht die Wirkung des Gemeinschaftsrechts im nationalen Recht und analysiert die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an nationale Rechtsbehelfe und Verfahren. Zum anderen stellt das Seminar die verschiedenen Verfahren vor den Gemeinschaftsgerichten dar, an denen der nationale Rechtspraktiker beteiligt sein kann (Nichtigkeitsklagen, Vertragsverletzungsverfahren, außervertragliche Haftung). Zudem wird sich das Seminar mit den Auswirkungen des Lissabonner Vertrages auf das Gerichtssystem der Union beschäftigen.

E-Learning
Den Teilnehmern werden über die ERA-Website kurze Einführungstexte mit Fallstudien als Vorbereitung des Seminars zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, die aktive Teilnahme und den Austausch zwischen den Teilnehmern während der Veranstaltung zu verbessern.

Europäischer Gerichtshof
Kursteilnehmer werden die Möglichkeit haben, an einer Sitzung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg teilzunehmen. Die Größe der Besuchergruppen ist allerdings aus praktischen Gründen seitens des Gerichtshofs begrenzt. Wir sind daher nicht in der Lage, allen Teilnehmern den Besuch zu garantieren. Die Vergabe der Plätze für den Besuch erfolgt entsprechend dem Eingang der Anmeldungen.


DOKUMENTE


DOKUMENTE


Programm

WICHTIGER HINWEIS


Wichtiger Hinweis
Die maximale Teilnehmerzahl für den Besuch des Europäischen Gerichtshofs am 17. Februar ist leider bereits erreicht. Es besteht allerdings alternativ die Möglichkeit, den EFTA-Gerichtshof zu besuchen.


SERVICE

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