Chemische Substanzen spielen in Nahrungsmittelproduktion und -konsum eine wichtige Rolle. Als Zusatzstoffe verlängern sie die Lagerfähigkeit, als Farbstoffe und Geschmacksverstärker machen sie Nahrungsmittel ansprechender. Die Verwendung chemischer Stoffe in Lebensmitteln ist daher ein wichtiges Anliegen der Nahrungsmittelindustrie. Da die Verunreinigung von Lebensmitteln durch Chemikalien ein Risiko für Verbraucher und Umwelt darstellt, hat die Europäische Union eine breite Palette gesetzgeberischer Maßnahmen eingeführt, um Lebensmittel entlang der gesamten Produktionskette zu schützen.
Die Tagung soll den Teilnehmern einen Überblick über verschiedene Gesetzesinitiativen im Bereich der Lebensmittelenzyme, Geschmacksverstärker und Nahrungsmittelzusatzstoffe, Pestizid- oder Schadstoffrückstände in Lebensmitteln vermitteln und eine Analyse der neuen Richtlinie
2008/5 über Lebensmittelzusatzstoffe sowie der Verordnung
282/2008 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff bieten. Außerdem soll der neue Entwurf einer Verordnung
(KOM(2006)388) über Pflanzenschutzmittel und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln erörtert werden, die voraussichtlich 2009 verabschiedet wird.
Ferner soll die Tagung den Zusammenhang zwischen der Lebensmittelsicherheit und anderen gesetzlichen Vorgaben im Bereich Landwirtschaftsrecht, Umweltrecht und REACH beleuchten.
Gebühren in €:
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Standard
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EU und ERA Mitstifter
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Junge Juristen und andere Gruppen
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Lebensmittelverbände*
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Registrierung
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Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
Frühzeitige Anmeldungen
10 % bis 19 Oktober 2009
Mögliche Ermässigungen
25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen; Mitarbeiter karitativer Organisationen; für Schweizer Bundes- und Kantonsangestellte
* 25 % - für Nonprofit-Organisationen, die zur Forschung, Förderung oder zur Entwicklung des Lebensmittelrechts und des Verbraucherrechts beitragen;
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern, Stadt Trier).