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Die EG-Antidiskriminierungsvorschriften - für Angehörige der Justiz

Organisiert im Rahmen des PROGRESS-Programms

, 11. Mai 2009 – 12. Mai 2009
Sprachen:
(Simultanübersetzung)
Tagungsnummer:
109DV51

Rechtsgebiete:

Seit 2003 organisiert die ERA eine jährliche Seminarreihe, die den beiden auf der Grundlage von Artikel 13 des EG-Vertrages verabschiedeten Richtlinien zur Anti-Diskriminierung gewidmet ist. Die erste der beiden Richtlinien (2000/43) untersagt in verschiedenen Bereichen alle Formen von Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Die zweite Richtlinie (2000/78) untersagt die Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf.

Der Austausch unter den Teilnehmern wird durch Diskussionen und die Einrichtung von Arbeitsgruppen ermöglicht, an denen eine aktive Teilnahme erwünscht ist.


Diese Ausbildungsmaßnahme wird in Rahmen des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Solidarität - PROGRESS (2007-2013) finanziert.
Dieses Programm wurde zu dem Zweck geschaffen, die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Beschäftigung und Soziales - wie in der Sozialpolitischen Agenda ausgeführt - finanziell zu unterstützen und somit zum Erreichen der einschlägigen Vorgaben der Strategie von Lissabon in diesen Bereichen beizutragen.
Dieses Siebenjahresprogramm richtet sich an alle maßgeblichen Akteure in der EU-27, der EFTA und den EU-Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern, die einen Beitrag zur Gestaltung geeigneter und effektiver Rechtsvorschriften und Strategien im Bereich Beschäftigung und Soziales leisten können.
Das Programm hat sechs Hauptziele, nämlich:
(1) Verbesserung der Kenntnisse und des Verständnisses der Lage in den Mitgliedstaaten und anderen teilnehmenden Ländern durch Analyse, Bewertung und genaue Beobachtung der Maßnahmen;
(2) Unterstützung der Entwicklung statistischer Instrumente und Methoden sowie gemeinsamer, gegebenenfalls nach Geschlecht und Altersgruppen aufgegliederter Indikatoren in den vom Programm abgedeckten Bereichen;
(3) gegebenenfalls Unterstützung und Überwachung der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der strategischen Ziele der Gemeinschaft in den Mitgliedstaaten sowie Bewertung ihrer Wirksamkeit und Auswirkungen;
(4) Förderung von Netzarbeit und wechselseitigem Lernen sowie Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren und innovativer Konzepte auf europäischer Ebene;
(5) Sensibilisierung der Beteiligten und der Öffentlichkeit für die Strategien und Ziele der Gemeinschaft, die im Rahmen jedes der fünf Programmteile verfolgt werden;
(6) gegebenenfalls Verbesserung der Fähigkeit der wichtigsten Netzwerke auf europäischer Ebene zur Förderung, Unterstützung und Weiterentwicklung der Strategien und Ziele der Gemeinschaft.
Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/employment_social/progress/index_de.html

DOKUMENTE


DOKUMENTE


Programm

WICHTIGER HINWEIS


Wichtiger Hinweis
Teilnahme nach erfolgreichem Auswahlverfahren. Die ausgewählten Teilnehmer erhalten einen Zuschuss zu ihren Reise- und Übernachtungskosten.

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