Ziele
Ziel dieses Konferenz ist es, Rechtspraktiker mit der kommenden Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) vertraut zu machen, die Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen wird. Eine Zusammenarbeit mit der EUStA wird dann Teil der täglichen Praxis von Staatsanwälten, Ermittlungs- und Zollbeamten, Richtern und Strafverteidigern aus der gesamten EU sein.
Schlüsselthemen
- Umfang und Inhalt der PIF-Richtlinie
- Kompetenzen der EUStA
- Zusammenarbeit mit der EUStA bei der Ermittlung von PIF-Vergehen
- Strafverfolgung im Rahmen der EUStA
- Zusammenarbeit mit nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten, Drittstaaten, OLAF und Eurojust
- Verfahrensgarantien
- Gerichtliche Überprüfung durch nationale Gerichte und den EuGH
Teilnahmebedingungen
Die Anzahl der verfügbaren Plätze für die Teilnehmer ist begrenzt und unterliegt einem Bewerbungsverfahren.
Spanische Bewerber, die für die Staatsanwaltschaft arbeiten, müssen sich über das CEJ für diese Veranstaltung anmelden.
Teilnahmegebühr für das Seminar
200 € inklusive Dokumentation, Mittag- und Abendessen.
Anreise und Unterkunft
Reisekosten bis zu 300 € sowie zwei Übernachtungen bis zu 105 €/Nacht (13.-15. März 2019) werden von der ERA nach Erhalt der Originalbelege, Tickets, Bordkarten, Rechnungen nach dem Seminar erstattet. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Reise und Unterkunft selbst zu buchen.
Die Kostenerstattung gilt nicht für Vertreter der EU-Institutionen und Agenturen.
Wer sollte teilnehmen?
Diese Konferenz richtet sich an Staatsanwälte, Richter und Strafverteidiger aus allen förderfähigen EU-Mitgliedstaaten.