Zielsetzung
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1/2003 sind die
nationalen Gerichte befugt, die Art. 101 und 102 AEUV vollständig
anzuwenden. Die Richtlinie 2014/104/EU mit einer Umsetzungsfrist bis zum
27. Dezember 2016 soll das Zusammenspiel zwischen privaten
Schadensersatzklagen und der öffentlichen Durchsetzung der
EU-Kartellvorschriften ermöglichen.
Die unmittelbare Wirkung der Anmeldepflicht und der
Stillhalteverpflichtung nach den EU-Beihilfevorschriften (Art. 108 Abs. 3
AEUV), die Rolle der nationalen Gerichte bei der Rückforderung
rechtswidrig gewährter staatlicher Beihilfen und die Möglichkeit, dort
private Schadensersatzklagen aufgrund rechtswidriger staatlicher
Beihilfen zu verhandeln, erfordern eine gute Kenntnis der Vorschriften
über staatliche Beihilfen durch die Justiz.
Dieses Seminar bietet den nationalen Richtern einen Überblick
über die Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV und die einschlägigen
abgeleiteten Rechtsvorschriften, sowie die nationalen Rechtsvorschriften
zur Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie in das österreichische Recht
und erläutert die erforderlichen Instrumente für den Umgang mit Fällen
Staatlicher Beihilfe.
Schlüsselthemen
- Überblick über die Artikel 101 und 102 AEUV
- Die Schadensersatzrichtlinie und ihre Umsetzung ins österreichische Recht
- Die Rolle des Richters bei der Durchsetzung der EUBeihilfevorschriften
- Praktisches Training zur Nutzung von Online-Datenbanken
Das Seminar ist Teil eines groß angelegten Projekts zur Schulung
nationaler Richter im EU-Wettbewerbsrecht, das im Auftrag der
Europäischen Kommission veranstaltet wird (Dienstleistungsauftrag DG
COMP/2017/015 - SI2.778715).
Es umfasst zwölf Schulungsprogramme, die in
zwölf verschiedenen Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von zwei Jahren
durchgeführt werden.
Wer sollte teilnehmen?
Richter,
Richteramtsanwärter und Justizbedienstete folgender Gerichte:
Bezirksgerichte, Landesgerichte, Oberlandesgerichte, Verwaltungsgerichte
und Bundesverwaltungsgericht.