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Die Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union in Strafsachen

  • Klagen, Verfahren, Rechtsprechung

Ziele

Dieses Projekt bietet Strafrechtlern der EU-Mitgliedstaaten einen Einblick in die Kompetenzen des Gerichtshofs der Europäischen Union auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie ein intensives Training zum Vorabentscheidungsverfahren, dem neu geregelten Eilvorlageverfahren, und der Rechtsprechung des Gerichtshofes in Strafsachen.

Hintergrund

Eine der wichtigsten Änderungen des Lissabonner Vertrages im Bereich des Strafrechts betrifft die Kompetenzen des Gerichtshofs der Europäischen Union auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.

Vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages hatte der Gerichtshof der Europäischen Union für Rechtssachen im Bereich der ehemaligen „Dritten Säule“ nur begrenzte Zuständigkeit. Das Vorabentscheidungsverfahren war nur für diejenigen Mitgliedsstaaten zulässig, die hierfür eine Erklärung gemäß Artikel 35 EUV abgegeben hatten.

Mit Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist am 1. Dezember 2014 wird der Gerichtshof der Europäischen Union umfassende Kompetenz auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen erhalten. Für neue EU-Strafrechtsinstrumente, die nach dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages eingeführt wurden, besteht diese Kompetenz sogar bereits.

Im November 2012 hat der Gerichtshof, basierend auf seiner neuen Verfahrensordnung von September, Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen veröffentlicht.

Wer sollte teilnehmen?

Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger


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Cornelia Riehle
Deputy Head of Section - Criminal Law
phone: +49 (0)651 937 37 302
fax: +49 (0)651 937 37 773
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