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Europäisches Wettbewerbsrecht und geistiges Eigentum

, 28. Mai 2009 – 29. Mai 2009
Sprachen:
(Simultanübersetzung)
Tagungsnummer:
209D15

Rechtsgebiete:

Geistiges Eigentum
Die Veranstaltung zielt auf das Verhältnis zwischen europäischem Wettbewerbsrecht (Artikel 81 und 82 EG-Vertrag, Gruppenfreistellungen, Joint Ventures, Vertriebs- und Franchisingvereinbarungen, Lizenzvergabe) und dem Recht des geistigen Eigentums (Patente, Urheberrecht, Warenzeichen, Technologietransfer, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Streitschlichtungsvereinbarung usw.).

Ein seit langem gültiges Prinzip besagt, dass das Wettbewerbsrecht der EU bestehende geistige Eigentumsrechte in keiner Weise beeinträchtigt, dass die Bedingungen für deren Ausübung aber mit den Erfordernissen des Wettbewerbsrechts übereinstimmen müssen.

In den letzten zehn Jahren ist die Nachfrage nach eingetragenen Rechten beim Schutz geistigen Eigentums stark gestiegen. Außerdem haben sich der Geltungsbereich und das Wesen des Schutzes geistigen Eigentums verändert. Aufgrund technischer Entwicklungen in der Medizin, in der Datenverarbeitung und bei den Medien ist es notwendig geworden, neben den „traditionellen“ Rechten des geistigen Eigentums ausgeklügeltere Schutzformen zu entwickeln. Auch das Wettbewerbsrecht hat sich verändert ? aufgrund einschlägiger Rechtsprechung, der Modernisierung der Verfahren durch die Verordnung 1/2003, mit der Folge einer stärkeren Betonung von Gruppenfreistellungen, die sich ganz wesentlich auf die Lizenzierungspraxis ausgewirkt haben, und der Schwerpunktverlagerung von einer rechtlichen Analyse zu einer wirtschaftlich orientierten Herangehensweise bei der Festlegung und Beurteilung von Wettbewerbsbeschränkungen. Da sich der Anwendungsbereich der Rechtsgebiete weiterentwickelt und ausgeweitet hat, erstaunt es nicht, dass das Recht des geistigen Eigentums mehr denn je unter dem Blickwinkel des Wettbewerbsrechts betrachtet wird.

Auf der Veranstaltung sollen auch Gerichtsverfahren erörtert werden, bei denen geistige Eigentumsrechte und wettbewerbsrechtliche Fragen zu bewerten waren.

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