Die Veranstaltung zielt auf das Verhältnis zwischen europäischem
Wettbewerbsrecht (Artikel 81 und 82 EG-Vertrag, Gruppenfreistellungen,
Joint Ventures, Vertriebs- und Franchisingvereinbarungen,
Lizenzvergabe) und dem Recht des geistigen Eigentums (Patente,
Urheberrecht, Warenzeichen, Technologietransfer, Know-how,
Geschäftsgeheimnisse, Streitschlichtungsvereinbarung usw.).
Ein seit langem gültiges Prinzip besagt, dass das Wettbewerbsrecht der
EU bestehende geistige Eigentumsrechte in keiner Weise beeinträchtigt,
dass die Bedingungen für deren Ausübung aber mit den Erfordernissen des
Wettbewerbsrechts übereinstimmen müssen.
In den letzten zehn Jahren ist die Nachfrage nach eingetragenen Rechten
beim Schutz geistigen Eigentums stark gestiegen. Außerdem haben sich
der Geltungsbereich und das Wesen des Schutzes geistigen Eigentums
verändert. Aufgrund technischer Entwicklungen in der Medizin, in der
Datenverarbeitung und bei den Medien ist es notwendig geworden, neben
den „traditionellen“ Rechten des geistigen Eigentums ausgeklügeltere
Schutzformen zu entwickeln. Auch das Wettbewerbsrecht hat sich
verändert ? aufgrund einschlägiger Rechtsprechung, der Modernisierung
der Verfahren durch die Verordnung
1/2003, mit der Folge einer
stärkeren Betonung von Gruppenfreistellungen, die sich ganz wesentlich
auf die Lizenzierungspraxis ausgewirkt haben, und der
Schwerpunktverlagerung von einer rechtlichen Analyse zu einer
wirtschaftlich orientierten Herangehensweise bei der Festlegung und
Beurteilung von Wettbewerbsbeschränkungen. Da sich der
Anwendungsbereich der Rechtsgebiete weiterentwickelt und ausgeweitet
hat, erstaunt es nicht, dass das Recht des geistigen Eigentums mehr
denn je unter dem Blickwinkel des Wettbewerbsrechts betrachtet wird.
Auf der Veranstaltung sollen auch Gerichtsverfahren erörtert werden,
bei denen geistige Eigentumsrechte und wettbewerbsrechtliche Fragen zu
bewerten waren.
Gebühren in €:
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Standard
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EU und ERA Mitstifter
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Junge Juristen und andere Gruppen
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Registrierung
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Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
Frühzeitige Anmeldungen
10 % bis 31 März 2009
Mögliche Ermässigungen
25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte
Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter
von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen;
Mitarbeiter karitativer Organisationen; (s. AGBs Abs 7: klicken Sie auf
'Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern, Stadt Trier).
(s. AGBs Abs. 7: klicken Sie auf ' Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)