Die Konferenz diskutiert erb- und testaments-rechtliche Fragen im
europäischen Kontext. Der Entwurf einer Verordnung zum Erb- und
Testamentsrecht, der voraussichtlich demnächst veröffentlicht wird,
dient als Diskussionsgrundlage. Eine Fallstudie wird die Probleme der
Praxis in diesem Bereich aufzeigen. Anschließend widmet sich die
Konferenz den folgenden Fragen:
- Anwendungsbereich der Verordnung, insbesondere gerichtliche
Zuständigkeit, Anerkennung und Rechtswahl. Sollen Vermögensrechte
erfasst und auch solche Vermögensrechte, die einer Rechtsordnung
unbekannt sind (Bsp.: trust), anerkannt werden?
- Rechtswahl: Soll der Erblasser das anwendbare Recht wählen können?
Wenn ja, soll die Rechtswahlfreiheit beschränkt werden? Wie gestaltet
sich das Verhältnis zu den Vorschriften über den Pflichtteil im
andernfalls anwendbaren Recht?
- Wahl des Erbstatuts bei beweglichem und unbeweglichem Vermögen:
Welches ist die geeignete Anknüpfung? Wird es eine einheitliche
Anknüpfung für bewegliches und unbewegliches Vermögen geben? Wie ist
der gewöhnliche Aufenthalt zu bestimmen?
- Verhältnis zu Verfügungen unter Lebenden: Wie und in welchem Ausmaß
wird die Verordnung die Gültigkeit von Verfügungen unter Lebenden
berühren?
- Registrierung von Testamenten und Europäischer Erbschein: Gibt es
eine zwingende oder fakultative Registrierung von Testamenten und wie
ist der Anwendungsbereich eines Europäischen Erbscheins?