Ziele
Die Tagung soll den Teilnehmern die nötigen Kenntnisse in Bezug auf das UNÜbereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBehindertenrechtskonvention) in Kombination mit dem einschlägigen Unionsrecht im Bereich der Beschäftigung und des sozialen Schutzes von Menschen mit Behinderung vermitteln. Dies ist für Rechtsanwälte und für NGOs mit juristischer Ausrichtung, die Menschen mit Behinderungen vor Gericht vertreten, relevant, außerdem für Unternehmensjuristen, die sich mit Anträgen und Beschwerden von Menschen mit Behinderungen gegen ihren Arbeitgeber befassen.
Schlüsselthemen
- Hauptmerkmale der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
- EU-Behindertenrecht
- Definition der Behinderung
- Vernünftige Unterkunft
- Die Richtlinie zu grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen
- Übertragbarkeit von Sozialleistungen und Renten
- Verfahrenserleichterungen für Menschen mit Behinderungen
Wer sollte teilnehmen?
Rechtspraktiker, Mitglieder von NGOs und Gleichbehandlungsstellen, Datenschutzbeauftragte und Rechtswissenschaftler aus den EU-Mitgliedsstaaten, Island und Liechtenstein.
Konditionen und Teilnahmebedingungen
Teilnahme nach Auswahlverfahren.
Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
Reisekostenrückerstattung bis max. 360 EUR
Max. 2 Übernachtungen werden direkt von ERA bezahlt.