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Der Ratsbeschluss zur Stärkung von Eurojust und dem EJN

Neue Kompetenzen zur besseren Unterstützung von Ermittlern und Staatsanwälten in der EU

, 2. April 2009 – 3. April 2009
Sprachen:
(Simultanübersetzung)
Tagungsnummer:
309D66

Rechtsgebiete:

Vergaberecht
Eurojust gehört mit seiner Errichtung im Jahr 2002 immer noch zu den Neulingen unter den EU-Agenturen. Nichtsdestotrotz erfordert die stetig steigende Inanspruchnahme durch die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung und Verfolgung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität weitere Befugnisse für Eurojust, um seine Aufgabe besser erfüllen und effektiver handeln zu können.

Der neue Ratsbeschluss für Eurojust, der jüngst angenommen wurde, soll die die Befugnisse der nationalen Mitglieder von Eurojust harmonisieren und verstärken , das Kollegium von Eurojust stärken und die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Justiziellen Netz (EJN) verbessern. Zu den Befugnissen, die für die nationalen Mitglieder diskutiert werden, gehören die Stärkung des Status der nationalen Mitglieder, die Einrichtung einer Koordinierungszelle für dringende Fälle, und die verstärkte Informationsübermittlung mit ihren nationale Behörden. Das Kollegium soll die Möglichkeit erhalten, über Kompetenzkonflikte und Rechtsanwendungskonflikte zu befinden.

Im Zentrum dieser Konferenz werden die Auswirkungen des Rahmenbeschlusses auf die Zusammenarbeit zwischen Eurojust, dem EJN, und den nationalen Praktikern sowie auf die Zusammenarbeit zwischen Eurojust mit Partnern, Drittstaaten und Verbindungsbeamten stehen.

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