Der Ratsbeschluss zur Stärkung von Eurojust und dem EJN
Neue Kompetenzen zur besseren Unterstützung von Ermittlern und Staatsanwälten in der EU
, 2. April 2009 – 3. April 2009
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Sprachen:
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(Simultanübersetzung)
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Tagungsnummer:
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309D66
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Rechtsgebiete:
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Vergaberecht
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Eurojust gehört mit seiner Errichtung im Jahr 2002 immer noch zu den
Neulingen unter den EU-Agenturen. Nichtsdestotrotz erfordert die stetig
steigende Inanspruchnahme durch die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung
und Verfolgung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität
weitere Befugnisse für Eurojust, um seine Aufgabe besser erfüllen und
effektiver handeln zu können.
Der neue Ratsbeschluss für Eurojust, der jüngst angenommen wurde, soll
die die Befugnisse der nationalen Mitglieder von Eurojust harmonisieren
und verstärken , das Kollegium von Eurojust stärken und die
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Justiziellen Netz (EJN) verbessern.
Zu den Befugnissen, die für die nationalen Mitglieder diskutiert
werden, gehören die Stärkung des Status der nationalen Mitglieder, die
Einrichtung einer Koordinierungszelle für dringende Fälle, und die
verstärkte Informationsübermittlung mit ihren nationale Behörden. Das
Kollegium soll die Möglichkeit erhalten, über Kompetenzkonflikte und
Rechtsanwendungskonflikte zu befinden.
Im Zentrum dieser Konferenz werden die Auswirkungen des
Rahmenbeschlusses auf die Zusammenarbeit zwischen Eurojust, dem EJN,
und den nationalen Praktikern sowie auf die Zusammenarbeit zwischen
Eurojust mit Partnern, Drittstaaten und Verbindungsbeamten stehen.
Gebühren in €:
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Standard
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EU und ERA Mitstifter
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Junge Juristen und andere Gruppen
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Registrierung
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Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
Frühzeitige Anmeldungen
10% bis 6 März 2009
Mögliche Ermässigungen
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern, Stadt Trier).
(s. AGBs Abs. 7: klicken Sie auf ' Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)
25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen; Mitarbeiter karitativer Organisationen; (s. AGBs Abs 7: klicken Sie auf 'Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)