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Der Zugang zur Justiz für Opfer von Straftaten in der EU

Hintergrund

Der Rat für Justiz und Inneres hat im Juni 2011 einen „Fahrplan für die Rechte von Opfern von Straftaten“ verabschiedet, welcher den Rahmen für die Entwicklung eines europäischen Opferschutzsystems setzt. Fortbildung ist eines der wichtigsten Instrumente, um effektive Ergebnisse in diesem Bereich zu erreichen.

Im Dezember 2011 verabschiedete die EU eine Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung (Richtlinie 2011/99/EU) und im September 2012 eine neue Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (Richtlinie 2012/29/EU), welche den Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (2001/220/JI) ersetzt.

Die neue Richtlinie ist  Teil des im Mai 2011 von der Europäischen Kommission vorgestellten Maßnahmenpakets zu Opferrechten, welches auch eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung beinhaltet.

Ziel

Das Fortbildungsprogramm beinhaltet sowohl Rechtsinstrumente aus der Zeit vor dem Vertrag von Lissabon als auch solche, die seit dem Inkrafttreten des Vertrags angenommen und/oder diskutiert wurden. Besonderes Augenmerk wird auf der Entwicklung des Gesetzgebungsprozesses auf EU-Ebene sowie auf der Umsetzung in den Mitgliedstaaten liegen.

Ziel des Projekts ist es, durch eine bessere Ausbildung der beteiligten Juristen die Situation der Opfer von Straftaten zu verbessern, insbesondere auch im Hinblick auf grenzüberschreitende Fälle.




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Cornelia Riehle
Deputy Head of Section - Criminal Law
phone: +49 (0)651 937 37 302
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