1985, vor 25 Jahren, unterzeichneten fünf Mitgliedstaaten der EU das Schengener Abkommen, welches systematische Grenzkontrollen an den gemeinsamen Grenzen der Staaten beseitigte. Heute besteht der Schengen-Raum aus 25 Europäischen Staaten, dessen neuestes Mitglied die Schweiz ist.
Der erweiterte Schengen-Raum führte zu zahlreichen neuen Herausforderungen hinsichtlich des Schutzes der internen und externen Grenzen der EU, dazu gehören:
- die Aufstellung einer zweiten Generation des Schengener Informationssystems (SIS II);
- die Einrichtung von gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit, um die grenzüberschreitende Überwachung, grenzüberschreitende Verfolgungen, gemeinsame Patrouillen und andere gemeinsame Einsätze im Rahmen des Schengen Abkommens zu unterstützen;
- die Stärkung der operativen FRONTEX Kapazitäten durch die Einführung von regionalen Kontaktstellen, gemeinsamen Unterstützungsteams, gemeinsamen Operationen und der Zusammenarbeit bei Rückführungen;
- Maßnahmen für ein integriertes Europäisches Grenzverwaltungssystem wie zum Beispiel ein Einreise- /Ausreisesystem, ein Europäisches Grenzpatrouillennetz und ein Europäisches Grenzüberwachungssystem (EUROSUR);
- neue elektronische Technologien zur Gewährleistung von Grenzkontrollen.
Das Seminar behandelt, in Zusammenarbeit mit Vertretern der entsprechenden EU Behörden, nationalen Polizeibeamten und Beamten des Grenzschutzes, die Entwicklung des Schengen-Besitzstandes und thematisiert dessen aktuelle Herausforderungen.
Gebühren in €:
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Standard
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EU und ERA Mitstifter
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Junge Juristen und andere Gruppen
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Registrierung
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Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
Frühzeitige Anmeldungen
10 % bis 6. September 2010
20 % bis 16. Juli 2010
Mögliche Ermässigungen
25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen; Mitarbeiter karitativer Organisationen; Schweizer Bundes- und Kantonsangestellte
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griech