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Das EG-Recht zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen

- für Hochschullehrer und Dozenten der Rechtswissenschaften
Organisiert im Rahmen des PROGRESS-Programms

, 21. September 2009 – 22. September 2009
Sprachen:
(Simultanübersetzung)
Tagungsnummer:
109DV58

Rechtsgebiete:

Fortbildungsniveau:

Teilnahme nach erfolgreichem Auswahlverfahren. Die ausgewählten Teilnehmer erhalten einen Zuschuss zu ihren Reise- und Übernachtungskosten.

Der Grundsatz der Gleichheit zwischen Frauen und Männern ist seit der Unterzeichnung des Vertrages von Rom im Jahre 1957 Bestandteil des Gemeinschaftsrechts. Seitdem wurde eine beachtliche Zahl an Rechtsvorschriften hierzu erlassen:

  • eine „erste Generation“ von Rechtsvorschriften, bestehend aus fünf Richtlinien zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (einige davon wurden später revidiert)
  • eine „zweite Generation“ von Richtlinien zu zusätzlichen und verwandten Themengebieten (z. B. Beweislast, aber auch Gesundheitsschutz, Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub)
  • eine „dritte Generation“ betreffend Güter und Dienstleistungen und zur Modernisierung und Neufassung der bereits bestehenden Vorschriften (mit Wirkung vom 15. August 2009)

Der Inhalt dieser Richtlinien war mehrfach Gegenstand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Weitere Seminare werden für Rechtspraktiker (18.-19. Mai und 8.-9. Juni) sowie Angehörige der Justiz (19.-20. Oktober; 9.-10. November und 7.-8. Dezember) organisiert.

Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Solidarität - PROGRESS (2007-2013) finanziert.
Dieses Programm wurde zu dem Zweck geschaffen, die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Beschäftigung und Soziales - wie in der Sozialpolitischen Agenda ausgeführt - finanziell zu unterstützen und somit zum Erreichen der einschlägigen Vorgaben der Strategie von Lissabon in diesen Bereichen beizutragen.
Dieses Siebenjahresprogramm richtet sich an alle maßgeblichen Akteure in der EU-27, der EFTA und den EU-Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern, die einen Beitrag zur Gestaltung geeigneter und effektiver Rechtsvorschriften und Strategien im Bereich Beschäftigung und Soziales leisten können.
Das Programm hat sechs Hauptziele, nämlich:
(1) Verbesserung der Kenntnisse und des Verständnisses der Lage in den Mitgliedstaaten und anderen teilnehmenden Ländern durch Analyse, Bewertung und genaue Beobachtung der Maßnahmen;
(2) Unterstützung der Entwicklung statistischer Instrumente und Methoden sowie gemeinsamer, gegebenenfalls nach Geschlecht und Altersgruppen aufgegliederter Indikatoren in den vom Programm abgedeckten Bereichen;
(3) gegebenenfalls Unterstützung und Überwachung der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der strategischen Ziele der Gemeinschaft in den Mitgliedstaaten sowie Bewertung ihrer Wirksamkeit und Auswirkungen;
(4) Förderung von Netzarbeit und wechselseitigem Lernen sowie Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren und innovativer Konzepte auf europäischer Ebene;
(5) Sensibilisierung der Beteiligten und der Öffentlichkeit für die Strategien und Ziele der Gemeinschaft, die im Rahmen jedes der fünf Programmteile verfolgt werden;
(6) gegebenenfalls Verbesserung der Fähigkeit der wichtigsten Netzwerke auf europäischer Ebene zur Förderung, Unterstützung und Weiterentwicklung der Strategien und Ziele der Gemeinschaft.
Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/employment_social/progress/index_de.html



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Programm

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Keine Tagungsgebühr


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