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Kollektiver Rechtsschutz in der EU

  • Die neue Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher

Online, 1. Juni 2021 – 2. Juni 2021
Sprachen:
(Simultanübersetzung)
Tagungsnummer:
121D80e

Rechtsgebiete:



Hintergrund

Ausgelöst durch die jüngsten Massenschadenfälle mit grenzüberschreitenden Auswirkungen, namentlich Dieselgate, das LKW-Kartell, irreführende Informationen im Finanzsektor u.a. ist der europäische Gesetzgeber aktiv geworden. 

Nach langjährigen Verhandlungen trat am 24. Dezember 2020 die Richtlinie (EU) 2020/1828 vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher in Kraft. Diese Richtlinie ermöglicht es qualifizierten Einrichtungen, gegen Rechtsverstöße in Bereichen wie Finanz- und Investitionsdienstleistungen, Datenschutz, Reisen und Tourismus, Energie, Telekommunikation, Umwelt, digitale Dienstleistungen und Gesundheit vorzugehen.

Zielsetzung

Diese Konferenz wird die wichtigsten Fragen bei der Umsetzung dieser neuen Richtlinie zu diskutieren.

Diese Konferenz wird:

  • die EU-Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher eingehend analysieren
  • die verschiedenen Möglichkeiten der Umsetzung in den Mitgliedstaaten diskutieren
  • die rechtlichen Anforderungen an qualifizierte Einrichtungen und deren Informationspflichten darstellen
  • die Kriterien für die Benennung qualifizierter Einrichtungen – sowohl für innerstaatliche als auch für grenzüberschreitende Verbandsklagen – aufzeigen und Unterlassungs- und Abhilfeentscheidungen, Opt-in und Opt-out, Beweismittel und Finanzierung diskutieren
  • die aktuelle EuGH-Rechtsprechung zu Sammelklagen erläutern
  • das Zusammenspiel von EU-Verordnungen (Brüssel Ia, Rom II) und der Verbandsklage-Richtlinie aufzeigen
  • eine Diskussion über parallele Sammelklagen, Rechtshängigkeit und forum shopping anregen

Wer sollte teilnehmen?

Jurist*innen, die auf dem Gebiet des Verbraucherrechts spezialisiert sind; Rechtsanwält*innen, die Sammelklagen unter Beteiligung von z.B. Verbrauchern, Datenschützern oder Aktionären vertreten; Richter*innen; Vertreter*innen von Wirtschafts- und Verbraucherverbänden; Ministerialbeamt*innen; Wissenschaftler*innen.

Interaktive Online-Konferenz

Die Online-Konferenz findet auf Zoom, einer Plattform für Videokonferenzen, statt.
Sie können sofort und direkt mit unseren hochkarätigen Referenten und anderen Teilnehmern interagieren. Wir werden die zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmittel bestmöglich nutzen, um Ihnen ein intensives, interaktives Erlebnis zu bieten.


DOKUMENTE


DOKUMENTE


Programm

DOCUMENTS


Hintergrunddokumentation
Die Dokumentation ist hier für angemeldete Teilnehmer dieser Tagung verfügbar.

WICHTIGER HINWEIS


Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Zahlung per Rechnung spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung erfolgen muss. Eine Zahlung per Kreditkarte ist jederzeit möglich.

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