Ziel dieser Tagung ist es, Rechtspraktikern einen Überblick über
wichtige aktuelle Entwicklungen im Bereich der Produkthaftung und
Produktsicherheit zu geben.
Mit der europäischen Gesetzgebung soll ein funktionierender Binnenmarkt
geschaffen werden, der nicht nur Freizügigkeit und Wettbewerb, sondern
auch den Schutz der Verbraucher garantiert. Allein der Verkehr sicherer
Produkte wird erlaubt; treten Schäden auf, soll der Verbraucher
Schadensersatz erhalten.
Führende Experten werden folgende Themen im Licht der aktuellen
Ge-setzgebung sowie der Rechtsprechung des EuGH und nationaler Gerichte
behandeln:
- das aktuelle Harmonisierungsniveau auf der Grundlage der EG-Richtlinie 85/374 und verbleibende Fragen (Begriffe wie „Produkt“, „Kausali-tät“ und „Defekt“)
- die Frage des anzuwendenden Rechts (Rom II)
- die Beweislast in Produkthaftungsfällen
- Produktsicherheit (Standardisierung, RAPEX-System, Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums)
- Produktsicherheit in einzelnen Bereichen (Spielzeug, Chemikalien, Arzneimittel)
- Produktrückrufversicherung
Die Tagung wird wichtige neue Gesetzesinitiativen wie den Entwurf der
Richtlinie zur Sicherheit von Spielzeug, die Annahme des neuen
Binnenmarktpakets für Waren und die mögliche Einführung von
Sammelklagen darstellen und deren potentielle Auswirkungen auf die oben
genannten Bereiche aufzeigen.
Eine Fallstudie, welche die praktische Bedeutung der behandelten Themen
unterstreicht, bietet den Teilnehmern die Möglichkeit zur aktiven
Mitarbeit.
Frühzeitige A
Gebühren in €:
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Standard
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EU und ERA Mitstifter
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Junge Juristen und andere Gruppen
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Sonderpreis *
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Registrierung
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Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
* Sonderpreis für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und bestimmte andere Gruppen
Frühzeitige Anmeldungen
10 % bis 24 März 2009
Mögliche Ermässigungen
25 % - Sonderrabatt für Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen
25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte
Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter
von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen;
Mitarbeiter karitativer Organisationen; (s. AGBs Abs 7: klicken Sie auf
'Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern, Stadt Trier).
(s. AGBs Abs. 7: klicken Sie auf ' Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)
40 % - für Mitglieder des Vereins zur Förderung des Instituts
für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität
Trier