Ziele
Dieser aus vier
Sitzungen bestehende Online-Workshop soll den Teilnehmern einen
Überblick über die drei Säulen des Übereinkommens von Aarhus geben Der
Schwerpunkt liegt in Anbetracht der einschlägigen Mitteilung der
Europäischen Kommission vom April 2017 auf Fragen des Zugangs zum Recht.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Klagebefugnis,
dem Umfang der gerichtlichen Überprüfung, wirksamen Rechtsbehelfen, den
Kosten des Zugangs zum Recht und den Verfahrensfristen. Die Behandlung
dieser Themen unter Berücksichtigung des Übereinkommens von Aarhus als
Bestandteil des Umweltrechts der EU soll den Workshop-Teilnehmern den
Umgang mit künftigen Gerichtsverfahren zu diesem Thema erleichtern.
Schwerpunkte
- Art. 9 Abs. 1, 2, 3 und 4 des
Übereinkommens von Aarhus
- Mitteilung der Europäischen Kommission
zur Verbesserung des Zugangs zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten
- Klagebefugnis
- Umfang der gerichtlichen
Überprüfung
- Wirksame Rechtsbehelfe / einstweilige
Maßnahmen
- Prozesskosten
- Klagefristen
- Einschlägige
EuGH-Rechtsprechung
- Vorabentscheidungsverfahren
- Fallstudien zu den Themen
Wer sollte
teilnehmen?
An Umweltrecht interessierte Richter und
Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
Interaktives
Webinar
Der Online-Workshop wird auf der eigenen
Online-Fortbildungsplattform der ERA durchgeführt. Sie haben dabei die
Möglichkeit, sofort und unmittelbar mit unseren hochkarätigen Referenten
und anderen Teilnehmern zu interagieren, Arbeitsgruppen zu bilden und
gemeinsam an Fallstudien zu arbeiten. Die zur Verfügung stehenden
technischen Mittel werden wir so gut wie möglich nutzen, um Ihnen ein
intensives interaktives Fortbildungserlebnis zu ermöglichen. Da die
Plattform auf unserem eigenen Server gehostet wird, können wir mit den
höchsten Sicherheitseinstellungen gewährleisten, dass Sie in einem
qualitativ hochwertigen Online-Fortbildungsumfeld sicher teilnehmen
können.