Organisiert im Rahmen des PROGRESS-Programms
Der Grundsatz der Gleichheit zwischen Frauen und Männern ist seit
der Unterzeichnung des Vertrages von Rom im Jahre 1957 Bestandteil des
Gemeinschaftsrechts. Seitdem wurde eine beachtliche Zahl an
Rechtsvorschriften hierzu erlassen:
- eine „erste Generation“ von Rechtsvorschriften, bestehend
aus fünf Richtlinien zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
(einige davon wurden später revidiert)
- eine „zweite Generation“ von Richtlinien zu zusätzlichen und
verwandten Themengebieten (z. B. Beweislast, aber auch
Gesundheitsschutz, Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub)
- eine „dritte Generation“ betreffend Güter und Dienstleistungen und
zur Modernisierung und Neufassung der bereits bestehenden Vorschriften
(mit Wirkung vom 15. August 2009)
Der Inhalt dieser Richtlinien war mehrfach Gegenstand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des EU-Programms für
Beschäftigung und soziale Solidarität - PROGRESS (2007-2013) finanziert.
Dieses Programm wurde zu dem Zweck geschaffen, die Verwirklichung
der Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Beschäftigung und
Soziales - wie in der Sozialpolitischen Agenda ausgeführt - finanziell
zu unterstützen und somit zum Erreichen der einschlägigen Vorgaben der
Strategie von Lissabon in diesen Bereichen beizutragen.
Dieses Siebenjahresprogramm richtet sich an alle maßgeblichen
Akteure in der EU-27, der EFTA und den EU-Bewerberländern und
potenziellen Bewerberländern, die einen Beitrag zur Gestaltung
geeigneter und effektiver Rechtsvorschriften und Strategien im Bereich
Beschäftigung und Soziales leisten können.
Das Programm hat sechs Hauptziele, nämlich:
(1) Verbesserung der Kenntnisse und des Verständnisses der Lage in
den Mitgliedstaaten und anderen teilnehmenden Ländern durch Analyse,
Bewertung und genaue Beobachtung der Maßnahmen;
(2) Unterstützung der Entwicklung statistischer Instrumente und
Methoden sowie gemeinsamer, gegebenenfalls nach Geschlecht und
Altersgruppen aufgegliederter Indikatoren in den vom Programm
abgedeckten Bereichen;
(3) gegebenenfalls Unterstützung und Überwachung der Umsetzung des
Gemeinschaftsrechts und der strategischen Ziele der Gemeinschaft in den
Mitgliedstaaten sowie Bewertung ihrer Wirksamkeit und Auswirkungen;
(4) Förderung von Netzarbeit und wechselseitigem Lernen sowie
Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren und innovativer Konzepte
auf europäischer Ebene;
(5) Sensibilisierung der Beteiligten und der Öffentlichkeit für die
Strategien und Ziele der Gemeinschaft, die im Rahmen jedes der fünf
Programmteile verfolgt werden;
(6) gegebenenfalls Verbesserung der Fähigkeit der wichtigsten
Netzwerke auf europäischer Ebene zur Förderung, Unterstützung und
Weiterentwicklung der Strategien und Ziele der Gemeinschaft.
Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/employment_social/progress/index_de.html