Ziel dieser Jahrestagung ist es, das geltende europäische Verbraucherschutzrecht und die wichtigsten aktuellen EU-Initiativen in diesem Bereich vorzustellen und zu analysieren.
Die Überprüfung des verbraucherrechtlichen Besitzstands:
Mit dem Ziel der Abschaffung rechtlich bedingter Hindernisse und der Verbesserung des geltenden europäischen Verbraucherrechtsrahmens führt die Europäische Kommission eine Überprüfung des verbraucherrechtlichen Acquis durch:
- Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher: Der Vorschlag zielt auf eine Zusammenführung, Aktualisierung, Modernisierung und Stärkung der Bestimmungen in den Problembereichen der vier existierenden EU-Verbraucherschutzrichtlinien (Verbrauchsgüterkauf, missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, Vertragsabschlüsse im Fernabsatz sowie Haustürgeschäfte).
- Revision der Richtlinie über Pauschalreisen: Nach einer 2009 durchzuführenden Analyse der Auswirkungen der bestehenden Richtlinie wird 2010 ein Vorschlag der Kommission für eine überarbeitete Richtlinie erwartet.
Das kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher:
Mit dem Ziel, wirksame Mechanismen für kollektive Rechtsbehelfe in Europa zu schaffen, stehen zwei EU-Initiativen auf der Agenda der Europäischen Kommission:
- Kollektives Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher: Kürzlich hat die Europäische Kommission ein Grünbuch veröffentlicht, welches die Optionen für die Durchsetzung der Ansprüche von Verbrauchern, die durch Handelspraktiken geschädigt wurden, darlegt. Ein Gesetzgebungsvorschlag könnte noch dieses Jahr folgen.
- Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts: Das von der Europäischen Kommission angenommene Weißbuch empfiehlt bestimmte Maßnahmen mit dem Ziel, den Geschädigten bei Verstößen gegen das EG-Wettbewerbsrecht die Rechtsverfolgung zu erleichtern und vollständigen Schadensausgleich zu gewährleisten.
Die Themenliste ist nur vorläufig, um aktuellen Entwicklungen bis zum Zeitpunkt der Tagung Rechnung tragen zu können.
Gebühren in €:
|
Standard
|
EU und ERA Mitstifter
|
Junge Juristen und andere Gruppen
|
Verbraucherverbände
|
Registrierung
|
|
|
|
|
|
Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
Frühzeitige Anmeldungen
10 % bis 4. September 2009
Mögliche Ermässigungen
25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen; Mitarbeiter karitativer Organisationen; (s. AGBs Abs 7: klicken Sie auf 'Wichtige rechtliche Hinweise' rechts oben)
25 % - Verbraucherverbände
25% - Schweizer Bundes- und Kantonsangestellte
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern, Stadt Trier).