Die Sicherheit der „wichtigsten europäischen Informationssysteme”, so wie sie in Artikel 1 des Rahmenbeschlusses des Rates
2005/222/JHA
definiert sind, umfasst zahlreiche Punkte, von denen der Kampf gegen
die Internetkriminalität ein wesentliches Element darstellt. Ziel
dieses Seminars ist es, die Anwendung der entsprechenden europäischen
Gesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten zu
bewerten und die Perspektiven für eine effektive europaweite Kampagne
gegen Internetkriminalität aufzuzeigen.
Aufgrund der globalen Natur von Informationssystemen besteht eine
stetig wachsende Gefahr der Internetkriminalität. Im Kampf gegen diese
Bedrohung sind die traditionellen Mittel der gegenseitige Rechtshilfe
und operativer Polizeiarbeit oft nicht effektiv und nicht passend.
In diesem Seminar werden die neuesten europäischen Rechtsakte und
sonstige ergänzenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Internetkriminalität,
wie das Übereinkommen des Europarates über Internetkriminalität, der
Rahmenbeschluss des Rates
2005/222/JHA über Angriffe auf Informationssysteme und der Rahmenbeschluss des Rates
2004/68/JHA
bezüglich der Bekämpfung von sexueller Ausbeutung von Kindern und
Kinderpornographie vorgestellt. Nach Einführungsvorträgen von
nationalen Experten sowie EU- und Europaratsspezialisten werden im
Rahmen von Podiumsdiskussionen die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen
auf nationaler Ebene sowie die Unterschiede in der nationalen
Gesetzgebung, die den effizienten Kampf gegen die transnationale,
organisierte Kriminalität erschweren können, diskutiert.
Gebühren in €:
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Standard
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EU und ERA Mitstifter
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Junge Juristen und andere Gruppen
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Registrierung
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Mehr Informationen zu den Vergünstigungen
Frühzeitige Anmeldungen
10 % bis 14 April 2009
Mögliche Ermässigungen
25 % - Für junge Juristen bis einschließlich 30 Jahre (wichtig: bitte Kopie des Personalausweises mitschicken); hauptberufliche Mitarbeiter von Universitäten oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen; Mitarbeiter karitativer Organisationen; (s. AGBs Abs 7: klicken Sie auf 'Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)
40 % - Für Beschäftigte der EU;
für Beschäftigte von Mitstiftern der ERA (Bulgarien, Deutschland und die deutschen Länder, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schottland, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern, Stadt Trier).
(s. AGBs Abs. 7: klicken Sie auf ' Wichtige rechtliche Hinweise' rechts unten)